Haftung für Inhalte: OLG Köln: Keine Haftung für Admin-C
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Aktuell Erschienen: Haftung für Inhalte: OLG Köln: Keine Haftung für Admin-C

--- Schnapp ---
Ein Admin-C haftet nicht als Mitstörer für Marken- oder Wettbewerbsverletzungen, dass entschied nun das OLG Köln ( Urteil vom 15.08.2008 - Az.: 6 U 51/08 ). Bisher waren die Haftungspflichten eines C-Admins umstritten. Begründet wurde diese Entscheidung unter anderem damit, dass sich andernfalls unzumutbare Prüfungspflichten ergeben würden.
--- Schnipp ---

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cHAp  :drink:

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