Abmahnungsklausel
#1
Hallo zusammen!

Ich habe letztens im Impressum einer Webseite (sinngemäß) folgendes gelesen:


Sollten sich auf meiner Webseite Inhalte jeglicher Art befinden, die in einem oder meheren fällen gegen das geltende Recht verstoßen, bitte ich VOR einer abmahnung um eine Information per Email, diese Inhalte werden innerhalb der nächsten 72 Stunden entfernt. Bitte haben Sie verständnis dafür, dass wir im Falle der nicht Information vor einer Abmahnung die anfallenden Gebühren nicht tragen werden

oder halt so ähnlich... habs grade mal aus dem gedächtnis hingeschrieben ^^ irrtümer vorbehalten Wink

meine frage:
ist soetwas rechtens?
Kann man sich, wenn man isch auf diese klausel im impressum beruft wirklich irgendwelchen gebühren entkommen? gibt es vielleicht schon ein gerichtsurteil dazu ?
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#2
Ist es nicht generell so das du erstmal angeschrieben wirst es zu unterlassen ahst ansonsten werden rechtliche schritte folgen...

das geht aber nur bei impressums, hat die page kein imprit wird ne anzeige gestellt und dan kannste dich frich machen
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beste bsp war z.b. http://www.ballz.de/

hat Sony Music oder so hatte ihn angeklagt sachen kopiert zu haben...
streitbetrag 15.000 € er hats rausgenommen anklage fallen gelassen seite war aber mehere monate down.
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#3
Ist es nicht generell so das du erstmal angeschrieben wirst es zu unterlassen ahst ansonsten werden rechtliche schritte folgen...


wäre schön, wenn es immer so wäre Smile
aber ich befürchte, dass das nicht unbedingt der fall ist, in vielen fällen folgt sofort die abmahnung BZW. dieser ersten HINWEIS ist schon mit kosten verbunden. da der abmahnende anwalt gleich seine rechnung für die ausstellung des schreibens mitschickt
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#4
Ich habe diesen in mein IMPRINT drine.

Zitat:Schutzrechtsverletzung:
Falls Sie vermuten, dass von dieser Website aus eines Ihrer Schutzrechte verletzt wird, teilen Sie das bitte umgehend per elektronischer Post mit, damit zügig Abhilfe geschafft werden kann. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Die zeitaufwändigere Einschaltung eines Anwaltes zur für den Dienstanbieters kostenpflichtigen Abmahnung entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen.
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